Urteil im Bahnhoftreter-Fall

Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung von 6 Jahren und 6 Monaten wegen versuchter Tötung beantragt.

Eine kleine Kuriosität am Rande: Oft ist das Problem bei Körperverletzungsdelikten, insb. Schlägereien, den wahren Sachverhalt zu ermitteln. Zeugenaussagen erweisen sich hier oft als sehr widersprüchlich.

In diesem Fall lag das anders, da es 2 Videos von Überwachungskameras gab. Trotzdem wurde bei der Rangelei sehr unterschiedliche Wahrnehmungen gemacht:

Die Staatsanwaltschaft sah, wie der Angeklagte den Geschädigten zu Boden riss.
Die Verteidigung sah, wie der Geschädigte sich fallen ließ und durch sein Gewicht zu Boden glitt.

Das Gericht sah zum Glück das selbe wie die Verteidigung…