Sie möchten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, können sich aber einen Anwalt nicht leisten?
Für solche Fälle hat das Gesetz die Pflichtverteidigung vorgesehen.
Was ist ein Pflichtverteidiger?
Ein Pflichtverteidiger ist letztlich ein „ganz normaler Anwalt“, der aber seine Vergütung nicht vom Mandanten sondern vom Staat erhält. Die Begriffe „Prozesskostenhilfe“, „Armenrecht“ oder „Beratungshilfe“ meinen das gleiche, nur in einem Strafverfahren spricht man eben von einem Pflichtverteidiger. Natürlich zahlt der Staat dem Pflichtverteidiger weniger als es in der freien Wirtschaft üblich ist.
Wann bekommt man einen Pflichtverteidiger
Wann man einen Pflichtverteidiger erhält, ist in § 140 I. StPO geregelt. Die häufigsten Gründe sind folgende:
- wenn man sich in Untersuchungshaft befindet oder
- wenn einem ein Verbrechen (d. h. Mindeststrafe 1 Jahr) zur Last liegt.
Nach § 140 II. StPO ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers ferner möglich, wenn die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage es gebietet. Hier kann man sich die Faustformel merken:
„Wenn die Straferwartung 1 Jahr oder mehr beträgt, hat man einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger!“
Ob ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt, ist für einen Laien oft schwer zu beurteilen. Haben Sie daher keine Scheu, mich anzurufen und mir Ihren Fall zu schildern.
Wer bestimmt den Pflichtverteidiger?
Grundsätzlich können Sie Ihren Pflichtverteidiger selber wählen. Hier sollte man aber Eines unbedingt beachten: Wenn ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt, erhält man gewöhnlich mit der Anklage eine Aufforderung des Gerichts, binnen 1 Woche den Anwalt zu benennen, den man als Pflichtverteidiger haben möchte. Wenn man diese Frist versäumt, dann bestimmt das Gericht den Pflichtverteidiger selbst.
Diesen auszuwechseln gestaltet sich dann oft als schwierig!
Wenn Sie also ein solches Schreiben erhalten, sollten Sie sich unverzüglich bei dem Anwalt Ihres Vertrauens melden.
„Früher dachte ich, alles dreht sich immer nur ums Geld – heute weiß ich, dass es tatsächlich so ist!“
- Oscar Wilde -
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